Maklerprovision – wer zahlt? Alles, was Sie wissen müssen
Beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf taucht häufig die Frage auf: Wer zahlt die Maklerprovision? Und wie hoch ist sie eigentlich? In diesem Beitrag erfahren Sie alles über Maklerprovision, die aktuelle gesetzliche Regelung und die Vorteile der Innenprovision.
Was ist eine Maklerprovision?
Die Maklerprovision – auch Courtage genannt – ist das Honorar für den Makler, der den Kauf oder Verkauf einer Immobilie vermittelt. Sie wird entweder vom Käufer, vom Verkäufer oder beiden Parteien gezahlt.
Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem Immobilienwert und den Vereinbarungen im Maklervertrag.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Seit der Gesetzesänderung 2020 gilt in der Regel: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision bei privaten Wohnimmobilien.
Es ist aber auch möglich, dass der Verkäufer die volle Provision übernimmt.
Wichtig: Die Aufteilung muss klar im Maklervertrag geregelt sein.
Innenprovision vs. Außenprovision
Wir bei der Immobilienkanzlei Fleischmann arbeiten fast ausschließlich mit der Innenprovision.
- Innenprovision: Der Verkäufer zahlt die komplette Provision. Für den Käufer entstehen keine zusätzlichen Maklerkosten.
- Außenprovision: Der Käufer zahlt die Provision – dieses Modell nutzen wir nicht.
Vorteile der Innenprovision für Käufer
Die Innenprovision bringt klare Vorteile:
✔ Keine zusätzlichen Kosten für den Käufer
✔ Transparenz beim Kaufpreis
✔ Vertrauen, weil der Verkäufer die Maklerleistung wertschätzt
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision variiert je nach Region und Immobilie. Üblich sind in Deutschland 3 % bis 7 % des Kaufpreises.
Wir setzen auf Transparenz und Fairness – bei uns erfahren Sie alle Kosten klar und nachvollziehbar.
Maklerprovision einfach erklärt – Ihr Hauptmakler an Ihrer Seite
Die Regelungen zur Maklerprovision sind komplex, aber mit der Immobilienkanzlei Fleischmann haben Sie einen Partner, der für Klarheit und Vertrauen sorgt.
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