Neues GEG 2024: Diese Änderungen bringt das „Heizungsgesetz“ mit sich
Anfang 2024 ist das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, in Kraft getreten. Die Novelle bringt weitreichende Änderungen für Immobilienbesitzer, Bauherren und Vermieter. Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung von CO₂-Emissionen, die Förderung erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen.
In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Änderungen des neuen GEG 2024 und welchen Handlungsbedarf Immobilieneigentümer haben.
Hintergrundinformationen zum Gebäudeenergiegesetz
Seit dem 1. November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetischen Anforderungen für Neubauten und Bestandsimmobilien in Deutschland. Es definiert:
- Pflichten zur energetischen Sanierung beim Kauf von Bestandsimmobilien
- Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten
- Anforderungen an Heizungssysteme und Wärmeschutzstandards
Die Novelle 2024, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, führt neue Regeln für die Anschaffung und den Austausch von Heizungsanlagen ein. Ziel: Effiziente Heiztechnik, Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung.
Die wichtigsten Änderungen des GEG 2024
Die GEG-Novelle 2024 betrifft vor allem Neubauten und Heizungsmodernisierungen:
- Neubauten in Neubaugebieten: Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Neubauten außerhalb von Neubaugebieten: Heizsysteme müssen an die kommunale Wärmeplanung angepasst werden.
- Bestandsgebäude: Funktionierende Heizungen können weiterhin betrieben oder repariert werden. Ein Austausch ist nur bei irreparablen Schäden erforderlich.
- Zeitplan für Austauschpflichten: Einige Vorgaben gelten bereits ab 2024, andere ab 2026 bzw. 2028, abhängig von der Gemeindegröße.
Diese Regelungen fördern die Nachhaltigkeit, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor.
Handlungsbedarf für Immobilieneigentümer
Für Eigentümer bestehender Immobilien gilt zunächst:
- Keine sofortigen Maßnahmen nötig, wenn die Heizung funktioniert
- Regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage empfohlen
- Modernisierungspflicht tritt erst bei Austausch aufgrund von Alter oder Schäden in Kraft
So bleiben Eigentümer flexibel, können jedoch frühzeitig geplante Sanierungen und Modernisierungen einplanen, um gesetzliche Vorgaben fristgerecht zu erfüllen.
Professionelle Unterstützung nutzen
Das Team der Immobilienkanzlei Fleischmann steht Eigentümern bei der Umsetzung der GEG-Vorgaben zur Seite:
- Beratung zu Heizungsmodernisierung und energetischer Sanierung
- Unterstützung bei Bestandsimmobilien und Neubauten
- Individuelle Lösungen für die gesetzeskonforme Modernisierung
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